Fahrabzeichen 4 (Ein- oder Zweispänner)
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für den Erwerb des Fahrabzeichens 4 muss eine Mitgliedschaft in einem
Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände
oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 4 gibt
es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 4 muss man allerdings
mindestens seit drei Monaten im Besitz des FA 5 sein und an einem
entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben.
Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den
Prüfungsanforderungen genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys
(sowie K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Praxis:
sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und
Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der
Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern
Fahren einer Dressurprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft
Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A gemäß Aufgabenheft
mit Standardanforderungen ohne Abzüge
Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung sowie
Einwirkung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme geeignetes
Fahrzeug ist Voraussetzung.
Longieren mit der einfachen Longe
2. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen:
Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem.
Anforderungen der Kl. A
Station 2
Exterieurlehre/Veterinärkunde
Station 3
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport/ Leistungsprüfungswesen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus
allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf
unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht,
kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.