Wanderfahrabzeichen 1+2

Wanderfahrabzeichen Stufe 1

Aufgabe des Wanderfahrabzeichens Stufe 1 ist es:

- Grundlegende Kenntnisse für das Zurücklegen längerer Strecken mit der Kutsche
   (mehrstündige Ausfahrten, Tagesfahrten) zu vermitteln und zu überprüfen.

- Den Bewerber für die Beurteilung des Zustandes des Pferdes, für sicherheitsorientiertes
   Verhalten und Vorgehen in Notsituationen zu schulen.

Zulassung

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter
    gemäß § 3142.1 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:

- Mindestalter von 12 Jahren

- Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gemäß § 31.1 StVZO, Fahrer unter
  18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des DFA IV ist

- Sofortmaßahmen am Unfallort

- die bestandene Prüfung zum DFP bzw. DFA IV

- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

Anforderungen

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an
2 aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind.
Es werden folgende Anforderungen gestellt:

1. Praktischer Teil

- Vormustern eines Pferdes analog einer Verfassungsprüfung
- Vorstellen eines geeigneten Gespanns auf dem Außenplatz (nach Anweisung)
- Lösen einer Orientierungsaufgabe im Gelände (Streckenfahrt, ca. 3 Stunden)
- Gruppenweise

2. Theoretischer Teil

- Grundkenntnisse in Pferdekunde, Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der
   Versorgung der Pferde unterwegs(inkl. PAT-Werte und ihre Aussage,
   Erkennen von Krankheite und zu ergreifende Maßnahmen, Beurteilung des Hufbeschlags)

- Grundkenntnisse des Fahrens inkl. Ausrüstung des Pferdes und Anzug des Fahrers
   für mehrstündige Ausfahrten.

- Orientierung im Gelände (inkl. Umgang mit topografischer Karten, Einsatz von Messrad
  und Kompass), Wetterkunde (grundlegende Kenntnisse, Verhalten bei Gewitter usw.)

- Richtiges Verhalten im Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der
  gesetzlichen Bestimmungen, Transport von Pferden, Kenntnis der einschlägigen
  Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

- Verhalten bei Unfällen

(FN)  Wanderfahrabzeichen Stufe 2

ist die Steigerung zum WFA Stufe 1. Hierbei werden wir auch Übernachten. Die Prüfung findet an 2 aufeinander folgenden Tagen mit Richtern statt.

Voraussetzungen:

Wanderfahrabzeichen Stufe 1

Kursdauer:  

Der Lehrgang läuft über 4 volle Tage und endet am letzten Tag mit der abschließenden Prüfung. 
Da zwischen dem Wanderfahrabzeichen Stufe 1 und Stufe 2 keine Wartezeit besteht, kann an zwei aufeinanderfolgenden Prüfungstagen, das Abzeichen Stufe 1 und Stufe 2 zusammen abgelegt werden. Wir berechnen hierfür 200 Euro Kursgebühr mehr.