Fahrabzeichen 5 (Ein- oder Zweispänner)

Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 5 ablegen wollen, gibt
es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind,
müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der
mindestens das FA 5 besitzt. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einem
Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände
oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispass Pferdekunde
und die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Die
Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen

K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden.
Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Der praktische Teil:

sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und
Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der
Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern
Fahren und Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners in Schritt
und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung
geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im
Verkehr gemäß Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5
auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen
werden. Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung
des Fahrers.

Stationsprüfungen:

Station 1

Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen:
Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem.
Anforderungen der Kl. E

Station 2

Tierschutzgesetz, Transport, Straßenverkehrsrecht,
Versicherungsvorschriften, Grundzüge der LPO

Station 3

Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr

Station 4

Bodenarbeit: Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorfürhung oder
Führen analog Gelassenheitsprüfung (GHP)/Verfassungsprüfung,
Mithilfe/Grundsätze/Sicherheit beim Verladen

 

Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus
allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf
unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht,
kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.